Was kostet Lohnbuchhaltung pro Mitarbeiter? Richtpreise 2026
Kurzantwort
Externe Lohnbuchhaltung kostet in der Schweiz üblicherweise CHF 15 bis 45 pro Mitarbeitendem und Monat, oft mit einer Grundgebühr. Jahresendarbeiten wie Lohnausweise und Sozialversicherungsdeklarationen werden meist separat verrechnet.
Preisbänder — pro Mitarbeiter und Monat
Ein hoher Preis ist nicht automatisch ein schlechter Preis. Entscheidend ist, ob die Leistung dahinter den Unterschied erklärt.
Günstig
CHF 10–20
Viele Mitarbeitende mit identischen Verhältnissen, digitale Prozesse. Jahresendarbeiten separat prüfen.
Üblich
CHF 25–40
Monatliche Lohnabrechnung, Zahlungsvorbereitung, Sozialversicherungsabrechnungen und Quellensteuer.
Hoch
CHF 50–90
Wenige Mitarbeitende mit Grundgebühr, komplexe Verhältnisse, Stundenlöhne, Grenzgänger oder Expats.
Auf einen Blick
- Üblich pro Person
- CHF 25–40 pro Monat
- Grundgebühr
- häufig zusätzlich
- Jahresendarbeiten
- meist separat
- Verantwortung
- bleibt beim Arbeitgeber
Was den Preis nach oben treibt
- Grundgebühr, die bei wenigen Mitarbeitenden stark ins Gewicht fällt
- Stundenlöhne und variable Bestandteile statt Fixlöhne
- Quellensteuer und Grenzgängersituationen
- Jahresendarbeiten und Deklarationen
Warnsignale in der Offerte
Keines dieser Merkmale beweist für sich Unseriosität — aber jedes ist ein Grund, schriftlich nachzufragen, bevor du unterschreibst.
- Jahresendarbeiten nicht im Angebot erwähnt
- Keine Angabe zur Frist für Änderungsmeldungen
- Kein Zugriff auf die Lohndaten für den Arbeitgeber
- Verantwortlichkeit bei Fehlern nicht geregelt
Wo du verhandeln kannst
- Pauschale inklusive Jahresendarbeiten vereinbaren
- Mutationen gebündelt und fristgerecht liefern
- Self-Service-Portal für Mitarbeitende nutzen
- Bei wachsendem Bestand Staffelpreise vereinbaren
Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber
Auch bei ausgelagerter Lohnbuchhaltung bleibt der Arbeitgeber gegenüber Sozialversicherungen und Steuerbehörden verantwortlich. Fehler bei Abzügen, verpasste Meldungen oder falsche Quellensteuertarife fallen auf ihn zurück. Deshalb gehören eine klare Regelung der Zuständigkeiten, verbindliche Fristen für Mutationsmeldungen und eine Haftungsklausel in den Vertrag — sowie ein eigener Blick auf die Abrechnungen.
Der Jahresendblock ist der Überraschungsposten
Lohnausweise, AHV-Lohndeklaration, Unfall- und Krankentaggeldmeldungen, BVG-Abstimmung und Quellensteuerabrechnung fallen jedes Jahr an und werden häufig separat verrechnet. Bei kleinen Unternehmen kann dieser Block mehrere Monatsgebühren betragen. Verlange deshalb ein Angebot mit Jahresgesamtkosten statt nur einen Monatspreis — nur so sind Anbieter vergleichbar.
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Stand Jan. 2026
Häufige Fragen
Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren?
Für kleine Löhne, insbesondere in Privathaushalten, bieten die Ausgleichskassen ein vereinfachtes Verfahren an, das AHV und Quellensteuer zusammenfasst.
Wer meldet Ein- und Austritte?
Das gehört vertraglich geregelt. Meist meldet der Arbeitgeber Mutationen, der Treuhänder erledigt die Meldungen an die Kassen. Fristen sind kurz.
Lohnt sich eigene Lohnsoftware?
Ab einer gewissen Anzahl Mitarbeitender und mit standardisierten Verhältnissen ja. Bei Quellensteuer und komplexen Fällen bleibt Fachwissen nötig.
Grundlagen und Quellen
- AHVG und BVG — Beitragspflichten — Abrechnung und Meldepflichten des Arbeitgebers
- Quellensteuerverordnung — Tarife, Abrechnung und Fristen
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