Selbstbehalt
Kostenanteil von 10 %, den du nach der Franchise selbst trägst — bis zum jährlichen Maximum.
Schweizer Daten 2026
Aktuell & lokal
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BFS, BAG, ESTV, SBB
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Regelmässig aktualisiert
Stand Jan. 2026
Definition
Der Selbstbehalt ist der Kostenanteil, den du nach Aufbrauchen der Franchise weiterhin selbst trägst: 10 % der Behandlungskosten, bis zu einem gesetzlichen Jahresmaximum (für Erwachsene CHF 700, für Kinder CHF 350). Erst darüber hinaus übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten. Franchise plus Selbstbehalt bilden die maximale jährliche Eigenbeteiligung an den Gesundheitskosten.
Franchise und Selbstbehalt zusammen
Zuerst zahlst du die gewählte Franchise (CHF 300–2'500) vollständig selbst. Danach trägst du 10 % der weiteren Kosten als Selbstbehalt, maximal CHF 700 pro Jahr (Erwachsene). Die maximale Eigenbeteiligung ist also Franchise plus CHF 700.
Maximale Jahreskosten berechnen
Wer die maximale Belastung kennen will, rechnet Franchise plus Selbstbehalt-Maximum. Bei der Minimalfranchise CHF 300 sind das maximal CHF 1'000 Eigenbeteiligung, bei der Maximalfranchise CHF 2'500 sind es maximal CHF 3'200. Dieser Maximalwert hilft bei der Franchise-Wahl und der Notgroschen-Bemessung.
Beispiel
Bei einer Franchise von CHF 300 und vielen Behandlungen trägst du maximal CHF 300 + CHF 700 = CHF 1'000 pro Jahr selbst. Alles darüber übernimmt die Krankenkasse.
Tipps
- Maximale Eigenbeteiligung (Franchise + CHF 700) als Planungsgrösse nutzen.
- Diesen Maximalwert beim Notgroschen berücksichtigen.
- Bei der Franchise-Wahl Selbstbehalt-Maximum mit einrechnen.
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Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise zahlst du zuerst vollständig selbst. Der Selbstbehalt sind danach 10 % der weiteren Kosten, maximal CHF 700/Jahr (Erwachsene).
Wie hoch ist die maximale Eigenbeteiligung?
Franchise plus Selbstbehalt-Maximum (CHF 700 für Erwachsene). Bei der Minimalfranchise CHF 300 also maximal CHF 1'000 pro Jahr.
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